Förderung und Finanzierung

Das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) des Landes Schleswig-Holstein stellt aus EU-, Bundes- und Landesmitteln eine Anschubförderung für MarktTreffs bereit. Grundlage sind die Richtlinien für die Förderung der Dorf- und ländlichen Regionalentwicklung.

Gefördert werden:

  • Planungs- und Beratungskosten (wie Machbarkeitsstudie mit MarktTreff-Projektleitung, Konzeptkosten, Tragfähigkeitsuntersuchung)
  • bauliche Investitionen
  • Ladeninfrastruktur

Nicht gefördert werden: 

  • Warenbestand
  • Betriebskosten (Personal- und laufende Sachkosten)
  • Ersatzinvestitionen von Ausstattungsgegenständen

Zuwendungsempfängerin für die Fördermittel ist immer die Gemeinde. Sie trägt aus ihrem Haushalt die Eigenleistung, also den Anteil der Investitionen, der nicht durch die Fördergelder abgedeckt wird.

In der Regel werden Private in die Organisation, also den Betrieb des MarktTreffs, eingebunden. Dafür gibt es vielfältige Möglichkeiten, bei denen aber immer gilt: die Gemeinde ist Zuwendungsempfängerin und Projektträgerin des MarktTreffs. Das bedeutet, dass Sie für die Dauer der Zweckbindungsfrist von zwölf Jahren die Verwendung der eingesetzten Fördermittel im Sinne des Zuwendungszwecks sicherstellen muss.

Zu allen Fragen der Förderung sprechen Sie bitte die Ansprechpartner des Landeamtes für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL) an: siehe Kontakt.

Die AktivRegionen in Schleswig-Holstein fördern häufig Machbarkeitsstudien für MarktTreffs:
Auf der Website www.aktivregion-sh.de können Sie mehr über die 22 AktivRegionen im Land erfahren.

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