• Modernisierung im MarktTreff Barkauer Land: Die Renovierung - das Foto entstand während der Umbauphase - hat zum Erfolg beigetragen.

Innenministerium legt Sonderprogramm zur Förderung mit GAK-Mitteln auf:

Bestehende MarktTreffs können
jetzt modernisiert werden

K i e l  MT 26.06.2019 – Die ersten MarktTreffs sind im Jahr 1999 eröffnet worden und vielfach „in die Jahre“ gekommen. Heizungs- und Kühlanlagen, Belichtung und Belüftung, Schallschutz, Barrierefreiheit und auch der räumliche Zuschnitt entsprechen teilweise nicht mehr den inhaltlichen und technischen Anforderungen und den gültigen Vorgaben. Jetzt ist für die Modernisierung von MarktTreffs, die vor dem 1. Januar 2019 eröffnet worden sind, ein Sonderprogramm vom Land Schleswig-Holstein aufgelegt worden. Damit können die Kosten für Modernisierungsvorhaben von Kommunen bis zu 75 Prozent gefördert werden – bei einem maximalen Zuschuss von 450.000 Euro pro Maßnahme.

„Wir sind in jüngster Zeit verstärkt von Gemeinden und Betreibern von MarktTreffs auf das Thema ‚Modernisierungsstau’ angesprochen worden,“ erläutert Christina Pfeiffer, Projektleiterin im Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration, den Hintergrund. „Mal war es die energetisch veraltete Haustechnik, mal eine notwendige neue Gebäudedämmung, mal einfach ein erforderlicher neuer Zuschnitt für das Gebäude oder ein kleiner neuer Anbau.“ Nach rund 20 Jahren – so lange seien einige der ersten MarktTreffs bereits in Betrieb – müsse an Modernisierungen gedacht werden – „und zum Beispiel unter dem Primat des Klimaschutzes dieses Thema angegangen werden“. 

Mit Mitteln des Förderprogramms „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) kann das Ministerium jetzt spezielle Modernisierungs-Maßnahmen fördern. „Ab 2019 können wir investive Vorhaben unterstützen, die den Gebrauchswert und die Nutzungsmöglichkeit des MarktTreffs nachhaltig verbessern“, erklärt Pfeiffer. Ebenso seien Maßnahmen förderfähig, durch die nachhaltig Energie oder der Wasserverbrauch eingespart werde. Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Einsparung von nicht erneuerbarer Primärenergie seien ebenfalls förderfähig. „Das klingt erstmal kompliziert“, räumt Pfeiffer ein. „Aber die Ansprechpartner in den Landesämtern für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) kennen die Details und helfen bei Erstberatung und Antragstellung gern weiter.“

Zuwendungsempfänger können Gemeinden, Gemeindeverbände oder gemeinnützige juristische Personen sein. Diese bekommen bis zu 75 Prozent Zuschuss.  Auch private Personen können in den Vorzug einer Förderung kommen, diese belaufen sich auf bis zu 45 Prozent Zuschuss. Die Zuschusshöhe muss oberhalb der Bagatellgrenze von 7.500 Euro liegen, der maximale Zuschuss ist auf 450.000 Euro begrenzt.

Pfeiffer ist überzeugt, dass mit diesem Angebot wesentliche Modernisierungen von MarktTreffs abgedeckt werden können. Natürlich müsse im Einzelfall geprüft werden, ob die Kriterien erfüllt würden und bei funktionalen Erweiterungen die Konkurrenzsituation im Umfeld beachtet werde. „Bauliche Erweiterungen müssen in einem verhältnismäßigen Umfang erfolgen. Da muss die Relation stimmen“, ergänzt die Projektleiterin. „Aber wir haben Anfragen aus Kommunen, die ihren MarktTreff um Lagerräume erweitern wollen und so die Nutzung verbessern.“ Die Planungskosten dafür könnten ebenfalls gefördert werden. Weiter ausgeschlossen sei die Förderung des laufenden Betriebs und der Unterhaltung.

Den Antragstellern rät Pfeiffer in jedem Fall frühzeitig mit dem zuständigen LLUR Kontakt aufzunehmen und das Vorhaben abzustimmen. Ein kurzes Modernisierungskonzept für den jeweiligen MarktTreff sei notwendig, damit Art, Umfang und Wirkung der Maßnahme erkennbar und dokumentiert seien.

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